Unser Tarifvertrag

Für die Zeitarbeitsbranche gibt es seit dem 1. Januar 2004 einen bundesweiten Branchentarifvertrag, der für die Beschäftigten in der Zeitarbeit die Entgelt- und Rahmenbedingungen regelt. Er regelt aber auch die Gleichstellung der Beschäftigten in der Zeitarbeit mit denen des Entleiher-Unternehmens.

Als Mitglied des iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.) wendet WEP den iGZ / DGB–Tarifvertrag auch an.

Das gesamte Tarifwerk zwischen dem iGZ und der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit aller Einzelgewerkschaften beim DGB (Stand: 1. April 2020) können Sie hier herunterladen.